Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beta-Phase (Beta-AGB)

Nutzung von Tantiemen-Abrechnung.de in der Vorabversion · Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Beta-AGB“) gelten für die Nutzung der webbasierten Software Tantiemen-Abrechnung.de (nachfolgend „Software“) in ihrer Vorabversion (Beta-Phase). Vertragspartner des Nutzers ist Alexander Detzner, Kornbergerweg 3, 81245 München (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, die Software ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Mit Abschluss der Registrierung gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrags ab und stimmt diesen Beta-AGB zu. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Nutzerkonto freischaltet. Ein Anspruch auf Zulassung zur Beta-Phase besteht nicht. Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Der Nutzer hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Er hat seine Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

§ 3 Leistungen, Beta-Status und Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer die Software als webbasierten Dienst zur Verfügung. Die Software dient dem Import von Distributorenberichten, der Berechnung von Tantiemenanteilen sowie der Erstellung von Gutschriften und Verkaufsberichten als PDF-Dokumente.

(2) Die Software ist eine unfertige Testversion (Beta). Sie kann Fehler enthalten, die zu Fehlfunktionen, fehlerhaften Berechnungen, Ausfällen oder Datenverlust führen. Funktionsumfang und Oberfläche können jederzeit geändert werden.

(3) Der Anbieter sagt keine bestimmte Verfügbarkeit zu und gewährt keine Service Level (SLA). Er kann die Software jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, für Wartungsarbeiten, Updates oder Anpassungen vorübergehend abschalten. Ein Anspruch auf technischen Support besteht nicht.

(4) Die Nutzung der Software ist in der Beta-Phase unentgeltlich.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen seiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit bestimmungsgemäß zu nutzen. Alle darüber hinausgehenden Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter.

(2) Der Nutzer darf die Software nicht Dritten zur Nutzung überlassen und keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen.

§ 5 Nutzerdaten und Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer bleibt Inhaber der von ihm eingegebenen oder hochgeladenen Daten und Dokumente (nachfolgend „Nutzerdaten“). Er räumt dem Anbieter das einfache Recht ein, die Nutzerdaten zur Erbringung der vertraglichen Leistungen zu speichern, zu verarbeiten und zu vervielfältigen.

(2) Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Nutzerdaten verantwortlich und sichert zu, zu deren Verwendung in der Software berechtigt zu sein. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Nutzerdaten beruhen, soweit er dies zu vertreten hat.

(3) Der Nutzer hat sämtliche mit der Software erstellten Berechnungen und Dokumente, insbesondere Gutschriften, Beträge, Steuersätze und Steuerhinweise, vor dem Versand an Dritte oder der Verwendung gegenüber Behörden auf rechnerische und steuerliche Richtigkeit sowie auf die Erfüllung gesetzlicher Formvorgaben (z. B. nach § 14 UStG) zu prüfen. Eine Rechts- oder Steuerberatung durch den Anbieter findet nicht statt.

(4) Der Nutzer hat die mit der Software erstellten Dokumente und alle für ihn wesentlichen Daten regelmäßig und eigenverantwortlich außerhalb der Software zu sichern. Die Software ist kein Archivierungs- oder Buchführungssystem; gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (z. B. nach § 14b UStG und § 147 AO) hat allein der Nutzer zu erfüllen. Kommt der Nutzer seiner Sicherungspflicht nicht nach, muss er sich bei einem Datenverlust ein Mitverschulden (§ 254 BGB) anrechnen lassen.

§ 6 Feedback

(1) Der Zweck der Beta-Phase ist die Verbesserung der Software. Der Nutzer erklärt sich bereit, dem Anbieter Fehler, Probleme und Verbesserungsvorschläge (nachfolgend „Feedback“) mitzuteilen.

(2) Der Nutzer räumt dem Anbieter an seinem Feedback ein unentgeltliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht ein, das Feedback ohne Einschränkung zu nutzen, insbesondere in die Software zu integrieren und kommerziell zu verwerten.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantien.

(2) Da die Software in der Beta-Phase unentgeltlich überlassen wird, ist jede weitere Haftung des Anbieters, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Nutzer in der Software personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. Daten seiner Partner), ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Mit der Registrierung schließen die Parteien hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags und geht in Fragen des Datenschutzes diesen Beta-AGB vor.

(2) Im Übrigen verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten, etwa die Konto- und Nutzungsdaten des Nutzers, als Verantwortlicher nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

§ 9 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet spätestens mit dem Ende der Beta-Phase.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Nutzer kann dies auch durch Löschung seines Kontos in den Einstellungen tun; im Übrigen bedarf die Kündigung der Textform.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Beta-Phase jederzeit nach eigenem Ermessen zu beenden und die Software abzuschalten.

(4) Mit Beendigung des Vertrags werden die Nutzerdaten nach Maßgabe des AVV gelöscht. Der Nutzer ist für die rechtzeitige Sicherung und den Export seiner Daten selbst verantwortlich (§ 5 Abs. 4).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. Der Anbieter ist berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beta-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).